PFLEIDERER + GNAMM

kompetenter Ansprech­partner für Ihre rechtlichen Fragen

PFLEIDERER + GNAMM

persönlicher, fachkundiger und vertrauens­voller Umgang

die Kanzlei

Umfassende Rechts­beratung + kreative Lösungs­konzepte

Geht es auch Ihnen so, dass Sie aktuell mit einem Rechtsstreit oder Konflikt belastet sind, der personelle und finanzielle Ressourcen aufzehrt? Oder sind es interne Geschäftsprozesse, die einfach nicht rund laufen wollen?

Wenn ein Ausweg fehlt, gehen Fähigkeiten verloren. Gleichgültig, ob Sie anwaltliche Vertretung, Beratung oder konstruktive Konfliktlösungs­unterstützung suchen, wir (Susanne Pfleiderer + Peter Gnamm) sind Ihre Partner und nehmen Ihnen die aktuelle Belastung ab. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert und führen Sie sicher und fachkundig durch die Herausforderungen des Einzelfalls.

  • Kurze Reaktionszeiten und direkte Kommunikations­wege
  • Mediation zur Konfliktlösungs­­unterstützung
  • Standort in zentraler Lage, direkt im Zentrum von Baden-Baden
Erbrecht
Wir stellen sicher, dass Ihre individuelle Vorstellung von Nachfolge- und Vermögens­planung umgesetzt wird und unterstützen Sie bei der Erstellung und Gestaltung von Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsregelung oder Patientenverfügung. Erben und Erbengemeinschaften unterstützen wir bei der Nachlassabwicklung gegenüber Banken und Versicherungen.
Das Thema Nachfolge ist sensibel und bedarf genauer Überlegung – bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung beraten wir Sie individuell und berücksichtigen Ihre persönlichen Vorstellungen.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie gezielt und verbindlich festlegen, wie Ihr Vermögen weitergegeben wird. Die Niederlegung eines letzten Willens verhindert, dass die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt.

Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Die geeigneten Regelungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen.

Zum Schutz gegen Verlust, Fälschung oder Vernichtung kann das handschriftliche Testament in amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht gegeben werden. Das notarielle Testament wird beim Notar in einer öffentlichen Urkunde errichtet und kommt automatisch in amtliche Verwahrung.

Ein Erbvertrag muss zwingend beim Notar beurkundet werden und bindet die beteiligten Personen an die getroffenen Verfügungen.

Verfügungen von Todes wegen bewirken eine eindeutige Erbeinsetzung von Kindern, Enkeln und weiteren Begünstigten wie Vermächtnisnehmern und können Regelungen zum Pflichtteilsrecht über sog. Pflichtteilsklauseln enthalten.
In diesen Fällen sind Nachlassregelungen besonders wichtig, da die gesetzliche Erbfolge zu ungerechten und ungewollten Ergebnissen führen kann. Es ist wichtig, eine letztwillige Verfügung zu erstellen, die den spezifischen Umständen und Familienverhältnissen Rechnung trägt. Wir begleiten Sie mit unserer Expertise und zeigen Möglichkeiten auf.

In Patchwork-Familien, wo jeder Partner vielleicht Kinder aus früheren Partnerschaften mitbringt und es noch eigene gemeinsame Kinder gibt, kann nur ein Testament die komplexe Erbfolge zufriedenstellend regeln und die gewünschte Verteilung des Nachlasses gewährleisten.

Kinderlose Ehepaare haben oft die Vorstellung, dass das in der Ehe erworbene Vermögen vollständig auf den überlebenden Ehegatten übergeht. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn ohne testamentarische Verfügung, sind auch Eltern oder Geschwister am Nachlass beteiligt. Trotz einer Nachlassregelung können Pflichtteilsansprüche der Eltern bestehen.

Unverzichtbar ist ein Testament auch bei unverheirateten Paaren, da hier die gesetzliche Erbfolge besonders unzureichend ist, um den Partner und die gemeinsamen Kinder entsprechend abzusichern. Gibt es keine letztwillige Verfügung, so erbt der Partner im schlimmsten Fall nichts und eine Erbgerechtigkeit tritt nicht ein.
Eine Testamentsvollstreckung gewährleistet, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie es im Testament festgelegt ist. Sie hilft, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vermögenswerte werden effizient verteilt und mögliche Verbindlichkeiten erfüllt.

Wenn Sie also überlegen, eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament anzuordnen, z.B. weil Ihr Vermögen kompliziert strukturiert ist, weil Ihre Kinder noch minderjährig sind, Sie in einer Patchwork-Familie leben oder ein Auslandsbezug besteht und Sie die Vereinfachung der Nachlassabwicklung sicherstellen wollen, unterstützen wir Sie als Testamentsvollstrecker (AGT und DVEV) mit unserem spezifischen Know-how. Fühlen Sie sich angesprochen?

Schließlich ist der Nachlass das, was Sie sich im Laufe Ihres Lebens erworben haben. Da macht es Sinn, die Nachlassabwicklung oder ggf. eine Dauervollstreckung in kompetente Hände zu legen. Gerne beraten wir Sie!
Es kann ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine andere Ausnahmesituation können dazu führen, dass man nicht mehr für sich selbst handeln kann. Gibt es für diese Fälle keine Regelung, so erfolgt die Bestellung eines amtlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht. Wir unterstützen Sie dabei, Sicherheit für den Ernstfall zu schaffen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Kinder oder andere vertraute Personen für vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten bevollmächtigen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu regeln.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Interessen respektiert werden, selbst wenn Sie diese nicht mehr selbst kommunizieren können. Eine Vorsorgevollmacht bietet Ihren Angehörigen klare Anweisungen und nimmt ihnen die Last, schwierige medizinische oder finanzielle Entscheidungen selbst treffen zu müssen. Lassen Sie sich von uns beraten.
Bestimmt ist es Ihnen wichtig, Ihre Selbstbestimmung in medizinischen Angelegenheiten zu sichern, auch wenn Sie Ihre medizinischen Wünsche nicht mehr selbst äußern können. Sie tun sich schwer damit, konkrete Regelungen zu finden? Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne weiter.

Wir sprechen mit Ihnen über Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich medizinischer Präferenzen und Lebensziele und erklären Ihnen, welche rechtlichen Anforderungen für die Erstellung und Gültigkeit einer Patientenverfügung erfüllt sein müssen.

Wir diskutieren mit Ihnen verschiedene medizinische Szenarien, in denen eine Patientenverfügung relevant sein könnte, wie lebenserhaltende Maßnahmen, Organspenden, Schmerzmanagement und palliative Pflege. Die rechtlichen Anforderungen an wirksame Patientenverfügungen sind in den letzten Jahren gewachsen, so dass ältere Regelungen überprüft werden sollten.
Erben oder Erbengemeinschaften sind häufig damit überfordert, eine zielführende Nachlassabwicklung mit Banken und Versicherungen durchzuführen. Das nehmen wir Ihnen gerne ab.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und der damit verbundenen Fachkompetenz, unterstützen wir Erben effizient und regeln formale und bürokratische Prozesse für sie. Auch der Umgang mit dem Nachlassgericht, die kompetente Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und eine Vertretung im Erbscheinsverfahren kann die Nachlassabwicklung entscheidend beeinflussen.

Hinterlässt der Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen mehrere Erben, so entsteht zwischen den Miterben eine Erbengemeinschaft und der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft und nicht immer besteht Einvernehmen zwischen den Miterben, wie das Erbe auseinandergesetzt werden soll.

Wir beraten und vertreten einzelne Miterben oder Pflichtteilsberechtigte in Erbstreitigkeiten. Alternativ bieten wir eine konstruktive Streitbeilegung mit Hilfe eines Mediationsverfahrens an. In einer Erbengemeinschaft können zahlreiche, unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen und für erhebliches Konfliktpotential sorgen. Auch hocheskalierte Konflikte zwischen Miterben können durch ein Mediationsverfahren im allseitigen Interesse beigelegt werden.
Sie möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben durch eine Schenkung? Wir prüfen für Sie die richtige Ausgestaltung und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf.

Dies bietet sich insbesondere an, wenn Steuerfreibeträge individuell ausgenutzt werden sollen, denn eine vorausschauende Familienplanung kann die Steuerlast im Erbfall deutlich mindern.

Deshalb ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine lebzeitige Weitergabe von Vermögen innerhalb der Familie Sinn macht oder ob der Erblasser sich den Zugriff auf sein gesamtes Vermögen erhalten möchte, um eine gute Altersvorsorge und notwendige Pflege zu gewährleisten. Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um Pflegekosten zu decken, so kann der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rückabwicklung der Schenkung verlangen.
Kosten

Honorar

Wir analysieren den jeweiligen Sachverhalt und erötern mögliche Handlungsalternativen mit Ihnen. Wir überprüfen die Eintrittspflicht Ihrer Rechtschutzversicherung oder übernehmen ggfs. die Kontaktaufnahme zu gewerblichen Prozessfinanzierern.

Je nach Ergebnis legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, ob eine streitige Auseinandersetzung, eine kooperative Vorgehensweise oder der Eintritt in ein Mediationsverfahren der richtige Weg ist.

Grundsätzlich hängt die Art der Abrechnung von Ihrem Anliegen ab. Je nach Sachverhalt vereinbaren wir:

  • eine Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • ein Stundenhonorar nach vorheriger Vereinbarung
  • die Abrechnung einer Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (maximal 190 EUR zzgl. MwSt.)
Susanne Pfleiderer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkt­recht, Testaments­vollstreckerin, Wirtschafts­mediatorin

Susanne Pfleiderer

"Mein erklärtes Ziel ist es, Mandanten und Mandantinnen individuell zu betreuen und praxisnahe Lösungen zu finden. Mit meiner Erfahrung werden komplexe Themen verständlich und umsetzbar. Ihr Anliegen steht für mich an erster Stelle und Sie können sich auf kurze Reaktionszeiten verlassen.

Meine besondere Stärke liegt in der Erstellung von Nachfolge- und Vorsorgeregelungen, der Betreuung von Erben und Erbengemeinschaften und der Unterstützung von Unternehmern, Kommunen sowie Miteigentums- oder Erbengemeinschaften bei Konfliktlösung und -vermeidung. Dazu gehört auch die bestmögliche Vertretung in anspruchsvollen Restrukturierungen."

Seit Januar 2012 arbeitet Susanne Pfleiderer als selbständige Rechtsanwältin und Mediatorin in ihrer eigenen Kanzlei, seit 2017 in Partnerschaft mit Peter Gnamm. Zuvor war sie elf Jahre als Syndikus der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau tätig.
Rechtsanwalt

Peter Gnamm

"Ich will dazu beitragen, die Komplexität der Sachverhalte auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Das Wesentliche muss knapp und übersichtlich herausgearbeitet werden. Ich will die Sachen möglichst zielstrebig auf den Punkt bringen. Die Lösungsvorschläge müssen rechtlich fundiert, aber auch praxisorientiert und vor allem verständlich sein."

Peter Gnamm berät und vertritt überwiegend Banken und Sparkassen.

Bis zu seinem Eintritt in die Kanzlei war Peter Gnamm über viele Jahre Leiter der Rechtsabteilung des Sparkassenverbands Baden-Württemberg und Mitautor eines Kommentars zum Sparkassenrecht.
Peter Gnamm
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